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Zwangsverwaltungen

Durch die gerichtliche Beauflagung der Zwangsverwaltung wird den i.d.R. Schuldnern oder Erben die Befugnis entzogen, über ihre Vermögenswerte (hier: Immobilien) frei zu verfügen und deren Nutzen zu ziehen. Der beauftragten Zwangsverwalterin werden alle Rechte und Pflichten aus dem Eigentum übertragen.

Sie hat u.a. die Mieten einzuziehen, wo notwendig Mietverhältnisse zu beenden, darüber hinaus hat sie den Werterhalt des Objekts durch Mängelbeseitigung und regelmäßige Instandhaltung sicherzustellen und ist bspw. auch für die Erhaltung der Verkehrssicherheit und ordnungsgemäße Abrechnung der Nebenkosten für die Mietverhältnisse zuständig.

Im Rahmen der Verwaltung von Immobilien bieten wir Zwangsverwalterinnen Unterstützung für das temporäre Management von Immobilien der durch die Amtsgerichte beauftragten Mandate an.

Wir schaffen in enger Zusammenarbeit mit den Zwangsverwalterinnen die Voraussetzungen für die professionelle Durchführung der Immobilienverwaltungen und kümmern uns um die Umsetzung der beauftragten Maßnahmen in unterschiedlichster Größe, bis hin zur Rückgabe oder Übergabe der Liegenschaften im Rahmen der Versteigerungsabwicklung.

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